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Bebauungsplan Nr. 250 »zwischen Weg am Denkmal und Glashütter Weg« liegt im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich aus

Freitag, 9. Februar 2024

Norderstedt. Die Pläne für den Bebauungsplan Nr. 250 „zwischen Weg am Denkmal und Glashütter Weg“ können zwischen Montag, 12. Februar, und Donnerstag, 14. März, im Rathaus Norderstedt (Rathausallee 50) öffentlich eingesehen werden. Die Pläne hängen im Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung (2. Stock) während der regulären Öffnungszeiten zur Ansicht aus. Bis Stichtag 14. März können Bürger*innen Stellungnahmen zu den Plänen abgeben.

In dem Bereich zwischen Glashütter Weg und Weg Am Denkmal, in dem teilweise sehr tiefe Grundstücke vorhanden sind, besteht der Wunsch vieler Eigentümer*innen auch im hinteren Grundstücksteil bauen zu können. Dieser Wunsch nach einer Nachverdichtung im Bestand ist in den aktuellen Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 250 eingeflossen. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Konzept sieht eine nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung des vorhandenen Bestandsquartieres durch eine Nachverdichtung der vorhandenen Bebauungsstruktur vor. Auf Wunsch der Grundeigentümer*innen soll unter anderem auf den hinteren Grundstücksbereichen künftig eine zweite Baureihe ermöglicht werden. Der vorhandene Baumbestand, als auch die grünen Gartenstrukturen im Quartier sollen dabei erhalten und gesichert werden. 

Die künftigen Bebauungsmöglichkeiten unterscheiden sich in den einzelnen Bereichen. An den straßenseitigen Grundstücksbereichen soll zukünftig der Bau zweigeschossiger Einzel- oder Doppelhäuser möglich sein.  Für die rückwärtigen Grundstücksbereiche ist eine kleinteiligere Bebauung mit eingeschossigen Einzelhäusern vorgesehen. In den Baugebieten an der Falkenbergstraße soll – abweichend vom restlichen Plangebiet – der Bau überwiegend größerer Gebäudekörper möglich sein. Durch eine derartige Bebauung ist es möglich, die Verkehrslärmemissionen, die von der Falkenbergstraße ausgehenden, für das übrige rückwärtige Quartier zu verringern.

Ergänzend zu der Auslegung der Pläne bietet die Stadtverwaltung ein Video an, in dem die Inhalte der Planung ausführlicher erläutert werden. Das Video ist unter der Internetadresse www.norderstedt.de/Bebauungspläne-und-sonst-Satzungen unter der Rubrik: „B 250 – Offenlage E+A“ einsehbar.

Der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen und der Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt Norderstedt unter www.norderstedt.de/bebauungsplan zu finden.