STADTVERORDNUNG
STADTVERORDNUNG
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen während der Ladenschlusszeiten vom 16.01.2023
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz –LÖffZG) vom 29.11.2006 (GVOBl. 2006 S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. 2006 S. 252) wird für die Stadt Norderstedt verordnet:
§ 1
Zu den nachstehend aufgeführten Daten, Zeiten und Anlässen dürfen Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein:
Wochentag, Datum |
Sonntag, 26.03.2023 |
Verkaufszeiten |
12.00 – 17.00 Uhr |
Anlass |
Norderstedter Blütenfest |
Stadtteil |
Garstedt |
Wochentag, Datum |
Sonntag, 07.05.2023 |
Verkaufszeiten |
12.00 – 17.00 Uhr |
Anlass |
„Summer Bike Treff“ – großer Biketreff mit kostenlosem Motorradm |
Stadtteil |
Harksheide |
Wochentag, Datum |
Sonntag, 17.09.2023 |
Verkaufszeiten |
12.00 – 17.00 Uhr |
Anlass |
Autofreies Straßenfest - Movimento |
Stadtteil |
Harksheide / Friedrichsgabe |
Wochentag, Datum |
Sonntag, 01.10.2023 |
Verkaufszeiten |
12.00 – 17.00 Uhr |
Anlass |
Garstedter Kastanienfest |
Stadtteil |
Garstedt |
Die Begrenzungen der Stadtteile und damit der zulässigen Öffnung ergeben sich aus der beigefügten Grafik. *)
§ 2
Auf die geltenden Arbeitnehmerschutzvorschriften wird hingewiesen. Insbesondere sind die maximalen Arbeitszeiten und die Freizeiten der Arbeitnehmer einzuhalten. Das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz werden durch diese Verordnung nicht berührt.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit gemäß § 14 LÖffZG mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.
Norderstedt, den 16.01.2023
Stadt Norderstedt
Die Oberbürgermeisterin
als Ordnungsbehörde
gez. Elke Christina Roeder Oberbürgermeisterin
*) die Grafik ist einsehbar unter www.norderstedt.de oder im Rathaus der Stadt Norderstedt