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Datum: 19.01.2023

STADTVERORDNUNG

STADTVERORDNUNG

über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen während der Ladenschlusszeiten vom 16.01.2023

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz –LÖffZG) vom 29.11.2006 (GVOBl. 2006 S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. 2006 S. 252) wird für die Stadt Norderstedt verordnet:

§ 1

Zu den nachstehend aufgeführten Daten, Zeiten und Anlässen dürfen Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein:

Wochentag, Datum
 Sonntag, 26.03.2023
Verkaufszeiten
 12.00 – 17.00 Uhr
Anlass
Norderstedter Blütenfest
Stadtteil
Garstedt
Wochentag, Datum
 Sonntag, 07.05.2023
Verkaufszeiten
12.00 – 17.00 Uhr
Anlass
„Summer Bike Treff“ – großer Biketreff mit kostenlosem Motorradm
Stadtteil
Harksheide
Wochentag, Datum
 Sonntag, 17.09.2023
Verkaufszeiten
12.00 – 17.00 Uhr
Anlass
Autofreies Straßenfest - Movimento
Stadtteil
 Harksheide / Friedrichsgabe
Wochentag, Datum
Sonntag, 01.10.2023
Verkaufszeiten
12.00 – 17.00 Uhr
Anlass
Garstedter Kastanienfest
Stadtteil
Garstedt

Die Begrenzungen der Stadtteile und damit der zulässigen Öffnung ergeben sich aus der beigefügten Grafik. *)

§ 2

Auf die geltenden Arbeitnehmerschutzvorschriften wird hingewiesen. Insbesondere sind die maximalen Arbeitszeiten und die Freizeiten der Arbeitnehmer einzuhalten. Das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz werden durch diese Verordnung nicht berührt.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit gemäß § 14 LÖffZG mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

Norderstedt, den 16.01.2023

Stadt Norderstedt

Die Oberbürgermeisterin

als Ordnungsbehörde

gez. Elke Christina Roeder Oberbürgermeisterin

*) die Grafik ist einsehbar unter www.norderstedt.de oder im Rathaus der Stadt Norderstedt