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Datum: 07.06.2023

Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

 

Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße
Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße",
Gebiet: Südlich Ochsenzoller Straße, westlich Krummer Weg, nördlich Tannenhofstraße, nordöstlich Tannenstieg

Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 01.06.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße, Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße" und dessen Begründung inkl. Umweltbericht sowie auch ggf. in den textlichen Festsetzungen in Bezug genommene DIN-Vorschriften liegen in der Zeit

 vom 19.06.2023 bis 27.07.2023

im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wir haben für Sie geöffnet. Bitte melden Sie sich jedoch für den Zugang zum 2. Stock bei der Information oder telefonisch unter 040/535 95 266 direkt im Fachbereich Planung.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung von Baurechten für die unbebauten Grundstücke

  • Städtebauliche Neuordnung des Abschnitts des südlichen Straßenraumes der Ochsenzoller Straße

  • Nachverdichtung durch Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung

  • Sicherung des vorhandenen Großbaumbestandes

  • die Sicherung von Flächen für den Fuß- und Radverkehr 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
  • zur Lärmminderungsplanung

  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet

  • zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten

  • Lärmminderungsmaßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)

  • zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes

  • zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aussagen

    • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet

    • Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen

    • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und derAmphibienarten in Norderstedt

    • Verbreitungsschwerpunkten, Beeinträchtigungen und Maßnahmen

    • zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel

    • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)

    • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

    • zum Erhalt vorhandener Bäume

      Fläche, Boden und Wasser: Aussagen

    • zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung

    • zu Grundwasserständen

    • zu Bodenkontaminationen

    • zum Bodenaustausch

    • zu Altstandorten, Bodenkontaminationen und Altlastenverdachtsflächen

    • zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer und zur Entwässerung des Grundstücks

    • zum Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen und dem Umgang hiermit

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

  • zur Energieversorgung

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • -

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen mit aus.

Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt aus. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen, der Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht sowie die wesentlichen vorliegenden Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind zusätzlich im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Weiterhin können auch Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@norderstedt.de abgegeben werden, wenn diese eine eindeutige Identifizierung des Absenders ermöglichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße
Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße"  unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt. 

Norderstedt, den 05.06.2023

STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

gez. Elke Christina Roeder