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Datum: 07.06.2023

Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt "südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße",

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

 

Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt "südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße",

Gebiet: südlich Harckesheyde, westlich Industriestammgleis, nördlich Moorweg, Siedlung am Moorweg, Siedlung an der Kleekoppel und östlich Harckesheyde 96/96a

Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 01.06.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 329 Norderstedt "südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße" und dessen Begründung inkl. Umweltbericht sowie auch ggf. in den textlichen Festsetzungen in Bezug genommene DIN-Vorschriften liegen in der Zeit

vom 19.06.2023 bis 27.07.2023

im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wir haben für Sie geöffnet. Bitte melden Sie sich jedoch für den Zugang zum 2. Stock bei der Information oder telefonisch unter 040/535 95 285 direkt im Fachbereich Planung.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung von Baurechten für Wohnungsbau

  • Schaffung von Baurechten für geförderten Wohnungsbau

  • Erhaltung und Sicherung der vorhandenen Knicks

  • Schaffung einer neuen Wegeverbindung im Grünzug

  • Sicherung der Grünflächen 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
  • zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes

  • zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen

Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

    • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet

    • Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen

    • zur Bedeutung der Fläche (Biotope, Gehölzbestände, mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel

    • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)

    • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

      Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

    • zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung

    • zu Grundwasserständen,

    • zur Beschaffenheit des Baugrundstücks

    • zur Bodenkontamination

    • zur Methangasthematik

    • zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet

    • zur Eignung und zur Art der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zum Thema Waldabstandsflächen

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • zum archäologisches Interessengebiet

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen mit aus.

Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt aus. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

Der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen, der Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht sowie die wesentlichen vorliegenden Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind zusätzlich im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Weiterhin können auch Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@norderstedt.de abgegeben werden, wenn diese eine eindeutige Identifizierung des Absenders ermöglichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt "südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt,.

Norderstedt, den 05.06.2023


STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

gez. Elke Christina Roeder