Bebauungsplan Nr. 298 Norderstedt "Südlich Umspannwerk - Friedrichsgabe West"
Bekanntmachung der Stadt Norderstedt
Bebauungsplan Nr. 298 Norderstedt "Südlich Umspannwerk - Friedrichsgabe West",
Gebiet: südlich Beim Umspannwerk, östlich Kohtla-Järve-Straße
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 298 Norderstedt "Südlich Umspannwerk - Friedrichsgabe West", Gebiet: südlich Beim Umspannwerk, östlich Kohtla-Järve-Straße, aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Entwicklung eines Gewerbegebietes
- Verlängerung der Tycho-Brahe-Kehre in Richtung Westen
- Schaffung eines in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünzuges mit Verbindung an die Quickborner Straße
- Schaffung weiterer Grünzüge entlang der K113 und westlich des vorhandenen Gewerbegebietes.
Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 07.12.2023 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:
Ort: Steertpogg-Saal (Grundschule Friedrichsgabe, Pestalozzistraße 5)
Datum: 27.02.2024
Uhrzeit: 19.00 Uhr Einlass: 18.30 Uhr
Nach der öffentlichen Veranstaltung sind die vorgestellten Pläne in der Zeit vom
28.02.2024 bis 28.03.2024
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 8:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen hierzu per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgegeben werden, wenn diese eine eindeutige Identifizierung des Absenders ermöglichen. Weiterhin können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Norderstedt, den 08.02.2024
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin -
gez. Katrin Schmieder