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Datum: 31.01.2024

Bebauungsplan Nr. 250 Norderstedt "Zwischen Weg am Denkmal und Glashütter Weg"

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

Bebauungsplan Nr. 250 Norderstedt "Zwischen Weg am Denkmal und
Glashütter Weg",
Gebiet: südlich Weg am Denkmal, westlich Falkenbergstraße, nördlich Glashütter Weg, östlich Cordt-Buck-Weg

Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 07.12.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 250 Norderstedt "Zwischen Weg am Denkmal und Glashütter Weg", die textlichen Festsetzungen und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit

vom 12.02.2024 bis 14.03.2024

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung durch Nachverdichtung der vorhandenen Bebauungsstruktur
  • Erhalt und Sicherung des Großgrünbestandes und angemessener Gartenstrukturen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu den Verkehrsimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes
  • zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
  • zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
  • Lärmminderungsmaßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
  • zur Lärmminderungsplanung


Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • Amphibienarten in Norderstedt; deren Verbreitungsschwerpunkte, Beeinträchtigungen und schützende Maßnahmen
  • zur Bedeutung der Fläche (Biotope, Gehölzbestände, mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel
  • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
  • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

  • zu Flächenversiegelung und Innenentwicklung
  • zu Grundwasserständen,
  • zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet
  • zur Eignung und zur Art der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte
  • zur lufthygienischen Überwachung

 

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
  • zur Energieversorgung


Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • zu dem Kulturdenkmal Ecke Falkenbergstraße / Weg am Denkmal

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen mit aus.

Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt aus. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgegeben werden, wenn diese eine eindeutige Identifizierung des Absenders ermöglichen. Weiterhin können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 250 Norderstedt "Zwischen Weg am Denkmal und Glashütter Weg" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Norderstedt, den 25.01.2024

STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

gez. Katrin Schmieder