3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2023
3. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2023 folgende 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen:
§ 1
Mit dem 3. Nachtragshaushalt werden
Im Haushaltsjahr 2023 | ||||
erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | ||
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
|||
EURO | EURO | EURO | EURO | |
1. im Ergebnisplan der | 396.151.000 | |||
Gesamtbetrag der Erträge | 11.916.400 | 384.234.600 | 394.758.900 | |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 12.897.500 | 381.861.400 | 1.392.100 | |
Jahresüberschuss | 981.100 | 2.373.200 | ||
Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 |
Im Haushaltsjahr 2023 |
|||||
erhöht sich um | vermindert sich um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
|||
gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
EURO |
EURO |
EURO | EURO | ||
|
|||||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
11.347.400 |
361.688.200 |
373.035.600 |
||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
10.661.900 |
358.022.800 |
368.684.700 |
||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
24.673.200 |
74.525.300 |
49.852.100 |
||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
38.376.400 |
108.551.300 |
70.174.900 |
||
§ 2
Es werden mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:
im Haushaltsjahr 2023
1. . der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher | auf |
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 53.500.000 EUR | 34.000.000 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 52.831.900 EUR | 32.603.500 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite | 40.000.000 EUR | 40.000.000 EUR |
§ 6
Bewirtschaftungsregelungen
7. Die Aufwendungen und dazugehörigen Auszahlungen werden bei den folgenden Produktkonten gem. § 23 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt:
111030.544130/744130 |
Schadensfall MeNo/Tribühne |
|
111060.531819/731819 |
Zuschüsse an übrige Bereiche Härtefallfond Energie |
|
511100.559902/759902 |
Sonstige Finanzaufwendungen Erst. Städtebauförderungsmittel |
|
561000.531800/731800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
bis zu einer Höhe von 75.000 € |
Norderstedt, den 13.12.2023
gez. Roeder
Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin
Die vorstehende 3. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt ab 18.12.2023 im Zimmer 308 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 040 / 535 95 337/384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Norderstedt, den 13.12.2023
gez. Roeder
Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin