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Datum: 21.12.2023

2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt

2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt

(Wertstoffhofgebührensatzung)

Aufgrund der §§ 4,17 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbin­dung mit § 5 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG) sowie der §§ 17, 20 und 22 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG -) und der §§ 1, 2, 4 und 6 Abs. (2) Satz 1 Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein (KAG) in den jeweils geltenden Fassungen in Verbindung mit dem Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 345) und der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – Ge- wAbfV) in den jeweils geltenden Fassungen sowie dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben der Abfallentsorgung im Kreis Segeberg zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt vom 24.08.2012 wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 12.12.2023 die folgende 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt (Wertstoffhofgebührensatzung) erlassen.

§ 1

Die in § 2 (Gebührensätze) enthaltene Tabelle (Gebührenliste) wird wie folgt ersetzt:

Bezeichnung Bemerkung Einheit Gebühr
Aktenvernichtung
50 l 15,00 €
Altkleider für Norderstedter Privthaushalte kostenfrei kg 0,00 €
Altmetall kostenfrei Stück 0,00 €
Altreifen PKW, Motorragd (keine Trecker- oder LKW-Räder) Stück 5,00 €
Asbestzement (Eternit) nur staubdicht verpackt in reißfesten Säcken oder Big Bags / Kleinstmenge bis 100l. kostenfrei 100 l 15,00 €
Bauschutt (mineralisch) Mauerbrocken, Kalksandstein, Beton, ohne Verunreinigung 100 l 7,00 €
Bau- und Abbruchabfalle gemischt (Baustellenabfälle)
100 l 16,00 €
Dachpappe
100 l 15,00 €
Dämmmaterial (KMF) nur staubdicht verpackt in reißfesten Säcken oder Big Bags 100 l 12,00 €
Elektroaltgeräte, hausübliche Kühlgeräte, Kabelreste einschließlich Handys Stück 0,00 €
Gips Gipskartonplatten, Rigips, Fermacell, Ytong 100 l 7,00 €
Grünabfall ohne Verunreinigungen (ø < 20 cm) z.B. Grün- Hecken- und Grasschnitt & Häckselgut 100 l 2,00 €
Holz aus Innenbereichen (A1/A2/A3) Nicht länger als 2 m 100 l 4,50 €
Holz aus Außenbereichen (A4) Nicht länger als 2 m 100 l 7,00 €
Pappe / Papier / Kartonagen für Norderstedter Privathaushalte frei 100 l 0,00 €
Restabfall
100 l 6,00 €
Schadstoffe / Sonderabfall für Norderstedter Privathaushalte in haushaltüblichen Mengen frei kg 1,50 €
Sperrgut (einschließlich Pakett/Laminat) bis 2 m3 / Monat kostenfrei für Norderstedter Privathaushalte m3 0,00 €
Stubben/Stammholz Stubben und Stammholz gemischt (ø > 20 cm) 500 l 15,00 €
Strauchgut (sperrig ø < 20 cm) bis 2 m3 / Monat kostenfrei für Norderstedter Privathaushalte 100 l 2,00 €
Umladeunterstützung
je angefangene 0,25 Stunden 25,00 €
Nachtspeicheröfen
Annahmepreis nur auf Anfrage
Autobatterien
kostenfrei
Glasflaschen
Auslagenersatz
Gewerbekühlgeräte
keine Annahme



§ 2

Inkrafttreten

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Norderstedt, den 21.12.2023

Stadt Norderstedt

In Vertretung

gez.

Dr. Christoph Magazowski
erster Stadtrat