Sprungziele
Inhalt
Datum: 15.03.2024

2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt

2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt

Präambel

Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 Satz 1, 17 Absatz 2 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 64 Landesverordnung v. 27.10.2023 (GVOBl. S. 514), in Verbindung mit §§ 3 Absatz 4, 5 Absatz 1 und 2, 22 des Abfallwirtschaftsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG) vom 18.01.1999 (GVOBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.12.2022 (GVOBl. S. 1002), und der §§ 17, 20 Absatz 2 und 22 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBL. I S. 212), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56), §§ 1, 2, 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564), sowie dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben der Abfallentsorgung im Kreis Segeberg zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt vom 24.08.2012 wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 06.02.2024 die folgende Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt erlassen.

§ 1

(Allgemeines)

§ 1 wird entsprechend der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 23.10.20 wie folgt gefasst:

„Zur Deckung der Aufwendungen für die Verwaltung sowie den Betrieb und die Unterhaltung von städtischen Abfallentsorgungseinrichtungen einschließlich der Abschreibung und Verzin­sung des Anlagekapitals, der Kosten für den Einsatz Drittbeauftragter (Abfallbeförderer und - entsorger) einschließlich des Aufwandes für die Abfallberatung, die Abfallvermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Abfallverwertung und das Ablagern von Abfällen sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns werden für die Abfallwirtschaft nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben.“

§ 2

(1) § 2 (Benutzungsgebühren) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die Höhe der laufenden Benutzungsgebühr wird nach der Anzahl und dem Nutzungsinhalt der angemeldeten Abfallbehälter sowie nach der Häufigkeit der Entleerungen berechnet. Die nach Monaten bemessenen Gebühren werden nach vollen Monatsbeträgen für jeden angefangenen Monat berechnet. Die Gebühren betragen:


Gebühren Privathaushalte

 Entleerungsrythmus  Behältervolumen  Restabfall  Bioabfall  PPK/Wertstoffe  Einheit
   Abfallsäcke  4,63 €  2,68 €  -  Stk.
   40 l 5,17 €  3,08 €  monatlich 
   60 l 7,75 €  4,63 €  monatlich 
   80 l 10,34 €  6,17 €  monatlich 
   120 l 15,51 €  9,25 €  monatlich 
   240 l 31,01 €  18,51 €  monatlich 
 2-wöchentlich  1.100 l 142,14 €  monatlich 
   UFC 2 m³ 258,44 €  154,21 €  64,00 €  monatlich 
   UFC 3 m³ 387,66 €  231,32 €  64,00 €  monatlich 
   UFC 4 m³ 516,88 €  308,43 €  64,00 €  monatlich 
   UFC 5 m³ 646,09 €  385,53 €  64,00 €  monatlich 
   40 l 2,58 €       monatlich 
   60 l 3,88 €       monatlich 
 4-wöchentlich  80 l 5,17 €       monatlich 
   120 l 7,75 €       monatlich 
   240 l 15,51 €       monatlich 
 Bedarfsentleerung  240 l 14,28 €  14,28 €     pro Entleerung
   1.100 l 65,64 €       pro Entleerung
Transportgebühren  
   
Rest- und Bioabfall   Behältergrößen    
2-wöchentlich 40 - 120 l 240 l 1.100 l Einheit
bis 15m 1,57 € 3,13 € 14,35 € monatlich
15 - 30m 3,13 € 6,26 € 28,70 € monatlich
30 - 45m 4,70 € 9,39 € 43,05 € monatlich
45 - 60m 6,26 € 12,52 € 57,40 € monatlich
60 - 75m 7,83 € 15,65 € 71,75 € monatlich
75 - 90m 9,39 € 18,79 € 86,10 € monatlich
90 - 105m 10,96 € 21,92 € 100,45 € monatlich
105 - 120m 12,52 € 25,05 € 114,80 € monatlich
120 - 135m 14,09 € 28,18 € 129,15 € monatlich
135 - 150m 15,65 € 31,31 € 143,50 € monatlich

Papier + Pappe

Restabfall

       
4-wöchentlich 40 - 120 l 240 l 1.100 l Einheit
bis 15m 0,78 € 1,57 € 7,18 € monatlich
15 - 30m 1,57 € 3,13 € 14,35 € monatlich
30 - 45m 2,35 € 4,70 € 21,53 € monatlich
45 - 60m 3,13 € 6,26 € 28,70 € monatlich
60 - 75m 3,91 € 7,83 € 35,88 € monatlich
75 - 90m 4,70 € 9,39 € 43,05 € monatlich
90 - 105m 5,48 € 10,96 € 50,23 € monatlich
105 - 120m 6,26 € 12,52 € 57,40 € monatlich
120 - 135m 7,04 € 14,09 € 64,58 € monatlich
135 - 150m 7,83 € 15,65 € 71,75 € monatlich

Rest-, Bioabfall, 

Papier + Pappe

  Behältergrößen    
Bedarfsentleerung 40 - 120 l 240 l 1.100 l Einheit
bis 15m
1,45 € 6,62 € pro Entleerung
15 - 30m   2,89 € 13,25 € pro Entleerung
30 - 45m   4,34 € 19,87 € pro Entleerung
45 - 60m   5,78 € 26,49 € pro Entleerung
60 - 75m   7,23 € 33,12 € pro Entleerung
75 - 90m   8,67 € 39,74 € pro Entleerung
90 - 105m   10,12 € 46,36 € pro Entleerung
105 - 120m   11,56 € 52,99 € pro Entleerung
120 - 135m   13,01 € 59,61 € pro Entleerung
135 - 150m   14,45 € 66,23 € pro Entleerung

Behälter aus dem Gewerbeabfallbereich, die keine Zusatzleistungen (z.B. Entsorgung sperri­ger Abfälle, Strauchwerk, etc.) in Anspruch nehmen.

Entleerungsrythmus Behältervolumen Restabfall Einheit
2-wöchentlich 240 l 14,53 € monatlich
  1.100 l 71,06 € monatlich
4-wöchentlich 240 l 7,75 € monatlich
Bedarfsentleerung 240 l 7,20 € pro Entleerung
  1.100 l 32,76 € pro Entleerung
Transportgebühr Restabfall/PPK   nach Behältergrößen    
Entleerungsrythmus Transportweg 240 l 1.100 l Einheit
  15 - 30m 6,26 € 28,70 € monatlich
  30 - 45m 9,39 € 43,05 € monatlich
  45 - 60m 12,52 € 57,40 € monatlich
2-wöchentlich 60 - 75m 15,65 € 71,75 € monatlich
  75 - 90m 18,79 € 86,10 € monatlich
  90 - 105m 21,92 € 100,45 € monatlich
  105 - 120m 25,05 € 114,80 € monatlich
  120 - 135m 28,18 € 129,15 € monatlich
  135 - 150m 31,31 € 143,50 € monatlich
  15 -30m 3,13 € 14,35 € monatlich
  30 -45m 4,70 € 21,53 € monatlich
  45 - 60m 6,26 € 28,70 € monatlich
4-wööchentlich 60 -75m 7,83 € 35,88 € monatlich
  75 - 90m 9,39 € 43,05 € monatlich
  90 - 105m 10,96 € 50,23 € monatlich
  105 - 120m 12,52 € 57,40 € monatlich
  120 -135m 14,09 € 64,58 € monatlich
  135 - 150m 15,65 € 71,75 € monatlich
  15 - 30m 2,89 € 13,25 € pro Entleerung
  30 - 45m 4,34 € 19,87 € pro Entleerung
  45 - 60m 5,78 € 26,49 € pro Entleerung
Bedarfsentleerung 60 - 75m 7,23 € 33,12 € pro Entleerung
  75 - 90m 8,67 € 39,74 € pro Entleerung
  90 - 105m 10,12 € 46,36 € pro Entleerung
  105 - 120m 11,56 € 52,99 € pro Entleerung
  120 - 135m 13,01 € 59,61 € pro Entleerung
  135 - 150m 14,45 € 66,23 € pro Entleerung

PPK = Papier, Pappe, Kartonagen

Wertstoffe = stoffgleiche Nichtverpackungen, gelbe Tonne/ gelber Sack

UFC = Unterflurcontainer

Stk. = Stück

Kombinationen der Rest-, Bioabfall- und Papierbehälter können nur ohne bzw. mit gleicharti­gem Transportweg gewählt werden. Ausgenommen hiervon sind die 1.100 l-Papierbehälter. Der Transportweg ist auf eine Länge von höchstens 150 m begrenzt (§ 14 Absatz 2 der Sat­zung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt).

Ein MGB darf auf der Grundstücksgrenze stehen, wenn

a)   die Grundstücksgrenze direkt an die Fahrbahn mündet. Ausgenommen hiervon sind MGBs in Müllboxen.

b)   der Gehweg zwischen der Grundstücksgrenze und der Fahrbahn schmaler als 2,00 m ist.

c)   dies auf Grund von Baustellen im öffentlichen Raum bzw. Gefahrensituationen erforderlich ist.

Transportweg ist der Weg von der an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzenden vorderen Grundstücksgrenze bis zum Standort des Abfallbehälters auf dem Grundstück, soweit keine ordnungsgemäße Befahrbarkeit durch ein Entsorgungsfahrzeug gegeben ist. Bei befahrbaren Wohnwegen gilt die Kante des Wohnweges als Fahrbahnkante.“

(2) § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„Bedarfsentleerungen von Bioabfallbehältern unter 240 l Fassungsvermögen und Unterflurcontainern werden nach Auslagenersatz berechnet.“

§ 3

(1)    § 4 (Gebühren für die Gestellung und die Beförderung von Containern sowie Big Bags) Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Mietgebühr pro Container beträgt einheitlich für alle Größen jeweils 45,00 € pro Monat.“

(2)    § 4 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Anschaffungs- und Entsorgungskosten für Big Bags werden nach Auslagenersatz erhoben. Für die Beförderungsleistung eines Big Bags erhebt die Stadt Norderstedt eine Gebühr in Höhe von 27,00 €.“

§ 4

(1) § 6 (Gebühren für sonstige Abfälle und Verwaltungskostenaufschlag) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Stadt erhebt zur Abgeltung der ihr entstehenden Verwaltungskosten zusätzlich zu dem jeweiligen Auslagenersatz für die Entsorgungskosten pro Vorgang eine Gebühr von 10,90 € (§ 6 Absatz 1).“

5/6


 (2) § 6 erhält einen dritten Absatz in folgender Fassung:

„In Fällen einer Bedarfsentleerung eines Behälters für Bioabfall, Wertstoffe (gelber Sack/gelbe Tonne) oder für Papier und Pappe als Restabfall aufgrund einer Fehlbefüllung mit Stör- oder Fremdstoffen erhebt die Stadt zusätzlich zur Bedarfsentleerungsgebühr pro Vorgang eine Gebühr von 10,90 € (§ 6 Absatz 1).“

§ 5

Inkrafttreten

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Norderstedt, den 13.03.2024

  Stadt Norderstedt

gez.

  ___________________

  Katrin Schmieder
  Oberbürgermeisterin