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Datum: 22.03.2023

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße",

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

 

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße",
Gebiet: nördlich Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 16.02.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße" und deren Begründung inkl. Umweltbericht liegen in der Zeit

 

vom 03.04.2023 bis 23.05.2023

 

im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Wir haben für Sie geöffnet. Bitte melden Sie sich jedoch für den Zugang zum 2. Stock bei der Information oder telefonisch unter 040/535 95 266 direkt im Fachbereich Planung.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche in östliche Richtung

  • Umwandlung der nördlichen Teilfläche Gemeinbedarf Bauhof in Flächen für die Landwirtschaft

  • Anpassung des geplanten Landschaftsschutzgebietes

     

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm

  • zum grundsätzlichem Konfliktpotenzial bezüglich erwarteter Immissionen

  • zum immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch der Wohnnutzungen

  • zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen bzw. -emissionen

  • zu auf dem Gelände genehmigten Abfallentsorgungsanlagen mit Gefahrstoffcontainern

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aussagen

    • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet

    • zu den naturräumlichen Gegebenheiten, der Vegetation, der Fauna, dem Landschaftsbild und den vorhandenen Nutzungen

    • zum Amphibienbestand mit Erdkröten (Bufo bufo)

    • zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft

    • zur artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse und zur Wirkung des Vorhabens auf potenziell vorkommende Fledermäuse, Brut- bzw. Rastvögel und Erdkröten

Fläche, Boden und Wasser: Aussagen

    • zu Flächenversiegelung und Innenentwicklung

    • zu Grundwasserständen

    • zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet

    • zu den Belangen des Bodenschutzes

    • zum Vorhandensein von Altstandorten und Verdachtsflächen

    • zum Ergebnis der Untersuchung des Bodens und des Grundwassers

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte

  • zu Geruchsimmissionen

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

  • zu den Belangen von Natur und Landschaft

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • zur Lage des Plangebiets in einem archäologischen Interessensgebiet

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

 

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen mit aus.

 

Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt aus. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

 

Der Planentwurf sowie die Begründung inkl. Umweltbericht sowie die wesentlichen vorliegenden Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind zusätzlich im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Weiterhin können auch Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@norderstedt.de abgegeben werden, wenn diese eine eindeutige Identifizierung des Absenders ermöglichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Norderstedt, den 17.03.2023

 

STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

 

 

 

Gez. Elke Christina Roeder