Anmeldung an Norderstedter Grundschulen beginnt: Erziehungsberechtigte erhalten Einladungen von den Schulen
Mittwoch, 7. Oktober 2026
Norderstedt. Zu Beginn des Schuljahres 2027/2028 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben (also zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 geborene Kinder). Die Stadt bittet alle Erziehungsberechtigten, die schulpflichtigen Kinder ab Montag, 26. Oktober, jeweils von 8 bis 12 Uhr in der zuständigen Grundschule vorzustellen. Der genaue Termin wurde beziehungsweise wird den Erziehungsberechtigten durch die zuständige Grundschule mitgeteilt.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Sorgerechtsbescheinigung des Kindes vorzulegen. Erziehungsberechtigte, die eine Einschulung an einer anderen Grundschule als an der für ihr Kind zuständigen Grundschule wünschen, haben dies bis Freitag, 13. November, der Wunsch-Schule mitzuteilen.
Kinder, die nach dem 30. Juni 2021 geboren sind – sogenannte Kann-Kinder – können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schuljahresbeginn 2027/2028 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen Voraussetzungen nachweislich erfüllen.