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Rechtskräftige Bebauungspläne

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist eine örtliche Satzung, die für ein bestimmtes Gebiet die zukünftige Nutzung verbindlich vorgibt. In Norderstedt sind ca. 350 Bebauungspläne rechtskräftig.
Die Bebauungspläne der Stadt Norderstedt beginnen mit der Nummer 100.
Die Bebauungspläne der Ursprungsgemeinden wurden mit den Nummern 001 - 004 für die Gemeinde Friedrichsgabe, 001 - 034 für die Gemeinde Garstedt, 001 - 028 für die Gemeinde Harksheide und 001 bis 008 für die Gemeinde Glashütte bezeichnet.
Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Es sind daher noch nicht alle Bebauungspläne eingestellt, die in der Stadt Norderstedt anzuwenden sind. In Zweifelsfällen wenden Sie sich daher bitte an einen der Ansprechpartner.

Bebauungspläne und sonst. Satzungen

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