Strategische Lärmkarten 2017
Gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 c Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde die Aktualisierung (Stand: 2017) der strategischen Lärmkartierung für die drei relevanten Lärmquellen (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) durchgeführt. Wie auch die Jahre zuvor wurde erneut die Lärmkontor GmbH mit dieser Aufgabe beauftragt. Auch 2017 gilt der Straßenverkehr als maßgebende Lärmquelle.
Lärmkartierung der Stadt Norderstedt zur 3. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie Teil 1
Lärmkartierung der Stadt Norderstedt zur 3. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie Teil 2