Zu den Schwerpunkten gehört hierbei
- die Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Eltern nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII)
- die Mitwirkung bei der Vormundschafts-, Familien- und Jugendgerichtshilfe (Sozialgesetzbuch VIII)
- die Hilfe un Unterstützung von älteren Menschen
- die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, Institutionen und Vereinen in den Stadtteilen.
Der ASD berät Eltern u.a., wenn sie Probleme in der Ehe oder in der Partnerschaft haben, sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern können, krank werden und die Kinder unversorgt sind, Unterstützung bei der Suche nach einer Kindertageseinrichtung oder einem Hort benötigen, oder auch nur Kontakte und Gesprächsmöglichkeiten in Erziehungs- und Lebensfragen wünschen.
Der ASD hilft Kindern und Jugendlichen, wenn sie sich zu Hause nicht mehr wohlfühlen, die Trennung ihrer Eltern bevorsteht oder vollzogen wurde, sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder Schutz benötigen oder über ihre Probleme reden möchten.
Der ASD unterstützt Familien bei Bedarf im Rahmen von Hilfen zur Erziehung wie z.B. der sozialpädagogischen Familienhilfe oder der Heimerziehung. Er nimmt dabei Aufgaben des Jugendamtes wahr.
Der ASD hilft älteren Menschen, wenn sie ihren Haushalt nicht mehr versorgen können, erholungsbedürftig oder krank sind, persönlicher Hilfe bedürfen oder Kontakt zu Menschen im ähnlichen Alter suchen. Er hilft Menschen mit Behinderung, wenn sie Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten und Beratungsstellen benötigen.
Außerdem setzt der ASD sich für Bürgerinnen und Bürger ein, wenn sie finanzielle Probleme haben, von Wohnungsverlust bedroht sind, ein Gespräch, einen Rat oder Hilfe in persönlichen Dingen brauchen oder wenn sie Kontakt zu anderen Beratungsstellen benötigen