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Wo das Böllern und das Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester in der Stadt Norderstedt verboten sind

Mittwoch, 20. Dezember 2023

Norderstedt. Beim Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel gilt es für die Bürgerinnen und Bürger zu beachten:  Entlang einer ganzen Reihe von Straßen in Norderstedt gibt es ortsbezogene Einschränkungen beziehungsweise Verbote:

-       In der näheren Umgebung von Reetdachhäusern ist das Böllern und Zünden von Raketen (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) grundsätzlich untersagt. Es ist ein Schutzabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten.

-       In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Altern- und Pflegeheimen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich verboten.


Welche Straßenbereiche von diesem „Böllerverbot“ betroffen sind sowie weitere Hinweise rund um das Thema Feuerwerk und eine Online-Karte zu den Feuerwerksverbotszonen sind im Internet auf der Seite der Stadt unter www.norderstedt.de/feuerwerk zu finden.