- Schriftlicher „Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung“ mit genauen Angaben zum Aufstellungsort
- Aufsteller-Erlaubnis gemäß § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (in Kopie)
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung
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