- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Auszug aus dem Handelsregister
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
- gegebenenfalls ein Führungszeugnis, sofern erforderlich
- gegebenenfalls einen Gewerbezentralregisterauszug, sofern erforderlich
- bei Ausländern: Aufenthaltserlaubnis, die einen Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit zulässt beziehungsweise Freizügigkeitsbescheinigung/EU für Unionsbürger
- gegebenenfalls die Handwerkskarte
- gegebenenfalls die notwendige Erlaubnis
Hauptmenü