Die Aufstellung fliegender Bauten ist mindestens zehn Tage vorher bei der Bauaufsicht anzuzeigen.
Folgende Unterlagen sind hierzu vorzulegen:
- Ausführungsgenehmigung zum Prüfbuch
- Versicherungsnachweise
- nach Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV)
- Unfallversicherung - Lageplan