- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- Vertreter: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopie)
Die Laufzeit des Bewohnerparkausweises beträgt ein Jahr.
Bei Verlängerung des Ausweises sind die oben genannten Unterlagen erneut vorzulegen;
der alte Bewohnerparkausweis muss zurück gegeben werden.