Sprungziele
Inhalt
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
  • Vertreter: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopie)

Die Laufzeit des Bewohnerparkausweises beträgt ein Jahr.
Bei Verlängerung des Ausweises sind die oben genannten Unterlagen erneut vorzulegen;
der alte Bewohnerparkausweis muss zurück gegeben werden.