Anlagen: zweifach
Bei abflusslosen Sammelgruben: dreifach
Bei Abscheideranlagen: dreifach
(nach Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO - in der jeweils gültigen Fassung)
- Flurkartenauszug
- Lageplan im Massstab 1:500 mit Nachbargrundstücken
- Grundrisse der Gebäude im Massstab 1:100
- Schnitte der Gebäude im Massstab 1:100
- Baubeschreibung, Zeichnungen und hydraulische Berechnung bei gewerblichem und industriellem Schmutzwasser
- Nachweis für die Abwasserzusammensetzung bei gewerblichem und industriellem Schmutzwasser
- Bennenung des für die Abwasserbseitigungsanlage zuständigen Vertreter des Betriebes
In den Zeichnungen sind alle Leitungen, Schächte und sanitären Gegenstände gemäß
DIN 1986 darzustellen.