Für die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes gemäß § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung werden folgenden Verwaltungsgebühren erhoben:
80,00 € Aufstellort Gaststätte o.ä.
95,00 € Aufstellort Spielhalle
(Stand: Juli 2011)
Für die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes gemäß § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung werden folgenden Verwaltungsgebühren erhoben:
80,00 € Aufstellort Gaststätte o.ä.
95,00 € Aufstellort Spielhalle
(Stand: Juli 2011)