Es fällt eine Grundgebühr von 400,00 € je Konzession an. In Fällen, in denen ein höherer Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung erforderlich ist, werden Zusatzgebühren fällig. Maximal kann eine Gebühr von 3.000,00 € für eine Konzession erhoben werden. (Stand: Juli 2011)
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