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Gemäß § 45 Schiedsordnungfür das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schidsverfahren im Normalfall 20,00 und bei besonders umfänglichen oder schwierigen Fällen bis zu 75,00 Euro. Kommt ein Vergleich zustande erhält die Schriedsfrau oer der Scheidsmann eine zsätzliche Gebühr i.H.v. 20,00 Euro.