Wegen witterungsbedingter Straßenschäden: Abschnitt der Segeberger Chaussee wird vorübergehend zur Tempo-30-Zone
Donnerstag, 18. Januar 2024
Norderstedt. Die Segeberger Chaussee (B 432) in Norderstedt wird auf dem Abschnitt zwischen dem Ochsenzoller Kreisel und der Kreuzung Segeberger Chaussee/ Grundweg/ Kielort vorübergehend zur Tempo-30-Zone. Der Grund sind Straßenschäden, die insbesondere während des jüngsten Frost-Periode entstanden sind. Die Tempobegrenzung gilt, sobald die entsprechenden Straßenschilder aufgestellt sind, was voraussichtlich ab Donnerstag, 18. Januar, der Fall ist. Die Stadtverwaltung hat diese Entscheidung mit dem Blick auf die Verkehrssicherheit getroffen.
Besonders nach kalten Tagen werden auf Straßen vermehrt Schlaglöcher in Form von Frostaufbrüchen festgestellt. Das Norderstedter Betriebsamt füllt derzeit Schlaglöcher an verschiedenen Straßen im gesamten Stadtgebiet zunächst provisorisch. In den Sommermonaten werden die Straßenschäden im genannten Abschnitt der Segeberger Chaussee bei dann warmem und trockenen Wetter komplett beseitigt.