Wahlberechtigung
An der Bundestagswahl kann teilnehmen, wer wahlberechtigt ist und in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. Auslandsdeutsche).
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.