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Wahl einer stellvertretenden Schiedsfrau/eines stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Nord

In der Stadt Norderstedt ist für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Nord das Ehren­amt einer stellver­tretenden Schiedsfrau/eines stellvertretenden Schiedsmannes neu zu be­setzen. Die Wahl für das Ehrenamt erfolgt für die Dauer von fünf Jahren durch die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt.

In das Schiedsamt sind gemäß § 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein Per­­sonen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt ge­eignet sind. Sie sollten über Grundkenntnisse des anzuwendenden Rechts, Lebenser­fah­rung, Menschenkenntnis, die Fähigkeit zum Ausgleich von Gegensätzen, über ein gewisses Maß an Allgemeinbildung und über eine gute Ausdrucksfähigkeit verfügen. Bewerber und Bewerberinnen sollten zudem das 30. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Norderstedt wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich für dieses Amt zu bewerben. Die Bewerbung sollte mindestens Namen, An­schrift und Geburtsdatum sowie den Beruf bzw. die derzeitige Tätigkeit enthalten. Zudem sollte sie eine kurze Schilderung über die Erfahrungen und Fähigkeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers, die für die Ausübung des Amtes rele­vant sein könnten, enthalten.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens zum 30. März 2026 an die Stadt Norder­stedt, Amt für Personal und interne Dienste, Fachbereich Gremien und Recht, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de zu finden. Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Gremien und Recht unter der Tele­fon­nummer 040-53595-395 zur Verfügung. 

Norderstedt, den 23.02.2026


Stadt Norderstedt
Die Oberbürgermeisterin

23.02.2026