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Wahl einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes und einer stellvertretenden Schiedsfrau/eines stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Süd

In der Stadt Norderstedt ist für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Süd ab sofort das Ehrenamt einer stellvertretenden Schiedsfrau/eines stellvertretenden Schiedsmannes und ab dem 06.05.2026 das Ehrenamt einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes neu zu besetzen. Die Wahl für beide Ehrenämter erfolgt für die Dauer von fünf Jahren durch die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt. 

In das Schiedsamt sind gemäß § 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Sie sollten über Grundkenntnisse des anzuwendenden Rechts, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, die Fähigkeit zum Ausgleich von Gegensätzen, über ein gewisses Maß an Allgemeinbildung und über eine gute Ausdrucksfähigkeit verfügen. Bewerber und Bewerberinnen sollten zudem das 30. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Norderstedt wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich für dieses Amt zu bewerben. Die Bewerbung sollte mindestens Namen, Anschrift und Geburtsdatum sowie den Beruf bzw. die derzeitige Tätigkeit enthalten. Zudem sollte sie eine kurze Schilderung über die Erfahrungen und Fähigkeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers, die für die Ausübung des Amtes relevant sein könnten, enthalten. 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens zum 9. März 2026 an die Stadt Norderstedt, Amt für Personal und interne Dienste, Fachbereich Gremien und Recht, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de zu finden. Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Gremien und Recht unter der Telefonnummer (040) 535 95-395 zur Verfügung.  

Norderstedt, den 30.01.2026                       

Stadt Norderstedt
Die Oberbürgermeisterin


05.02.2026