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Wählbarkeit zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister

Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.

Voraussetzung für die Aufstellung als Kandidat ist das Einreichen eines Wahlvorschlages mit den erforderlichen Anlagen.

  1. Wahlvorschläge können nach § 51 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) einreichen:
    jede in der Stadtvertretung vertretene Partei und Wählergruppe; mehrere Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen (gemeinsamer Wahlvorschlag),
  2. jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst.

Ausführlichere Informationen zum Wahlvorschlag und den erforderlichen Angaben und Anlagen können Sie der amtlichen Bekanntmachung zur Bestimmung des Wahltages/des Tages der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters entnehmen. Diese finden Sie hier.

Der amtliche Vordruck für den Wahlvorschlag und die erforderlichen Anlagen zu den Nummern 1 bis 4 sind im Büro des Wahlleiters der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, Tel. 040/53595-157, Fax 040/53595-87157 erhältlich.

Die Wahlvorschläge sind bis zum 07. März 2016, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), beim Gemeindewahlleiter der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, schriftlich einzureichen.