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Seit 1. Oktober neue Regeln für die Fischereiabgabe

Nicht vergessen: Seit dem 1. Oktober gelten neue Regeln für die Fischereiabgabe und die Ausstellung des Urlauberfischereischeins in Schleswig-Holstein.

Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe bei örtlichen Ordnungsbehörden oder bei der Außenstelle der Fischereiaufsicht wird ab sofort eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro je Kaufvorgang erhoben (ein oder mehrere Jahre gültig). Die Fischereiabgabe kostet beim Behördenbesuch somit in der Summe 18 Euro für ein Jahr und 28 Euro für zwei Jahre. Wichtig: Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe über den Onlinedienst ändert sich bis zum Jahresende 2025 nichts – es sind weiterhin 10 Euro Fischereiabgabe pro Jahr zu entrichten. Bis zum 31. Dezember 2025 kann die Fischereiabgabe für das Jahr 2025 und auch für bis zu maximal vier Jahre im Voraus zum aktuell gültigen Betrag von 10 Euro erworben werden (zzgl. der Verwaltungsgebühr beim Behördenbesuch).

Alle Informationen hierzu und was sich ab 1. Januar 2026 ändert, findest du hier: www.norderstedt.de/media/custom/3224_11156_1.PDF?1751271046