Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).
Gesetz zur Ausführung von § 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetzt - LSchliG) S.-H.
§380 Abs. 1Strafprozessordnung
Gesetz zur Ausführung von § 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetzt - LSchliG) S.-H.
§380 Abs. 1Strafprozessordnung