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Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach §58 Abs. 3 KiTaG

Gemäß § 58 Abs. 3 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) hatten die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen zum Zwecke der Evaluation im Sommer 2021 eine Überleitungsbilanz zu erstellen. Diese war dem zuständigen Ministerium zur Prüfung vorzulegen. Das von dort nunmehr geprüfte Ergebnisformular ist zu veröffentlichen.

Die Überleitungsbilanz sollte die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen der Kita-Reform für die Kommunen darstellen. Sie basiert auf einer Gegenüberstellung von Ist-Daten zu den Einnahmen und Ausgaben aller Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2019 (vor der Reform) und Prognosedaten bzw. Hochrechnungen zu den Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2021 (nach der Reform) mit einem Datenstand von Anfang 2021.  

Im Prüfergebnis wird u.a. über einen Abbau von 175 Kita-Plätzen in Norderstedt berichtet. Diese negative Zahl ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Zeitraum 200 Hortplätze aufgrund der Umwandlung mehrerer Grundschulen in Offene Ganztagsschulen weggefallen sind.