Osterfeuer müssen bis spätestens 13. April bei der Norderstedter Stadtverwaltung angemeldet werden
Freitag, 11. März 2022
Norderstedt. Am Wochenende vom 16. bis 18. April wird das diesjährige Osterfest gefeiert. Dabei werden traditionell, zumeist am Ostersonnabend, die Osterfeuer entzündet. Die Stadt Norderstedt, Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben, weist darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
Alle Osterfeuer müssen bis zum 13. April schriftlich angemeldet werden. Dies ist vor allem wichtig, damit Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte in Norderstedt einen Überblick über die Osterfeuer vor Ort bekommen und gegebenenfalls bei Rettungseinsätzen schnell am Einsatzort sein können. Die Anmeldung kann per Brief oder per E-Mail (ordnungsamt@norderstedt.de) erfolgen. Die Anmeldungen per Brief werden geschickt an:
Stadtverwaltung Norderstedt
Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben (Zimmer 109)
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Wer ein Osterfeuer abbrennt, muss zwingend die Verordnung der Stadt Norderstedt über die Benutzung von Feuer und brandgefährlichen Geräten im Freien berücksichtigen. Diese Verordnung kann im Internet auf der Seite der Stadt Norderstedt (www.norderstedt.de) unter Bürgerinfo/Suchbegriff „Feuer machen“ eingesehen werden.
In diesem Jahr sind alle, die ein Osterfeuer veranstalten zudem angehalten, die dann aktuelle Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Schleswig-Holstein zu beachten.
Am Karfreitag (15. April) sollten keine Osterfeuer entzündet werden, um dem „stillen Charakter“ des Feiertages Rechnung zu tragen.