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Nutzung von Streusalz bis 2. Februar möglich

Aufgrund von Tauwetter in Verbindung mit nächtlichem Frost kann es im Stadtgebiet zu starker Glätte kommen. Bis einschließlich Montag, 2. Februar, kannst Du zur Glättebeseitigung daher auch Salz verwenden.

Wir weisen darauf hin, dass vielerorts die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für die Schnee- und Glättebeseitigung verantwortlich sind. Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Schnee und Glätte auf Geh- und Radwegen müssen werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr bzw. sonn- und feiertags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. 
  • Bei lang anhaltendem Schneefall oder Schneewehen muss der Schnee entfernt werden, sobald der Fußgänger- oder Radfahrerverkehr nicht mehr möglich ist.
  • Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Tag bis 7 Uhr bzw. sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.
  • Die Geh- und Radwege sind in einer für den Verkehr erforderlichen Gesamtbreite von mindestens 1,50 Metern von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen, wenn nötig auch wiederholend. Die Streupflicht erstreckt sich auch auf die Fußgängerüberwege.

Die geltenden Räum- und Streupflichten in Norderstedt sind in der Satzung zur Straßenreinigung zu finden. Die vollständige Satzung inklusive einer Liste aller Straßen, für die für die Schnee- und Glättebeseitigung die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich sind – findest Du unter https://www.norderstedt.de/index.php?object=tx,3223.3&ModID=6&FID=1087.6225.1