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Notwendige Heckenschnitte nicht vergessen

Hecken sind ein wichtiger Unterschlupf für Gartenvögel und Insekten und verschönern das Stadtbild. nicht vergessen werden dard, dass eine Hecke regelmäßig gepflegt werden muss. Wenn Hecken „ausufern“ und von privaten Grundstücken in öffentliche Wege oder Straßen hinein reichen, können Fußgängerinnen und Fußgänger den Weg nicht mehr problemlos benutzen. Für Radfahrende, insbesondere Kinder, kann es zudem gefährlich eng werden. Ein Ausweichen auf die Straße ist in diesem Fall oft erforderlich - aber das ist nicht ohne Risiko. Die Stadt Norderstedt erinnert deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, Anliegerinnen und Anlieger, Eigentumsgemeinschaften und Wohnungsbau-Genossenschaften an die Einhaltung der bestehenden Straßenreinigungssatzung sowie an den eventuell notwendigen Heckenschnitt.

Grundsätzlich gilt: Hecken müssen soweit zurückgeschnitten sein, dass eine freie und sichere Nutzung der öffentlichen Wege jederzeit für alle möglich ist. Der Rückschnitt kann dabei in Eigenregie durchgeführt werden oder von einem beauftragten Unternehmen.