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Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung im Land Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz) und dem Zivilschutzgesetz (ZSG) ist die Stadt Norderstedt als Gefahrenabwehrbehörde zuständig für die Aufgaben Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.

Auf der Grundlage des Landeskatastrophenschutzgesetzes von Schleswig-Holstein hat das Land Schleswig-Holstein die Stadt Norderstedt ermächtigt, bei Katastrophen und besonderen Schadenslagen, die sich auf das Gebiet der Stadt Norderstedt beziehen, eigenständig Abwehrmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen.

Katastrophenschutz bedeutet zum einen Vorsorge und Abwehr außergewöhnlicher Gefahren- und Schadenslagen, zum anderen die Sicherstellung der Führungsstruktur in Katastrophenlagen und vorbereitende Alarmplanung.
Bei der Stadt Norderstedt gibt es einen Katastrophenschutzplan und Sonderalarmpläne, die die Aufgaben und das Zusammenwirken der Rettungskräfte regeln. Diese Pläne werden bei Schutzübungen auf ihre andauernde Zweckmäßigkeit, Vollständigkeit und Handhabbarkeit überprüft.

In Norderstedt werden bei besonderen Ereignissen und bei größeren Unglücksfällen ein Regionaler Führungsstab und eine Technische Einsatzleitung eingerichtet. Sie müssen bei ihren Entscheidungen die Gefahren für Leben, Gesundheit und Versorgung der Bevölkerung berücksichtigen.