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Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe oder auch bei einer Verlegung in einen anderen Meldebezirk einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes bzw. die Verlegung in einen anderen Meldebezirk muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.