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Lärmaktionsplan (LAP 2024-2029) gem. § 47 d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) für das gesamte Gebiet der Stadt Norderstedt

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

Lärmaktionsplan (LAP 2024-2029) gem. § 47 d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) für das gesamte Gebiet der Stadt Norderstedt

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2024 den unter Mitwirkung der Öffentlichkeit fortgeschriebenen Lärmaktionsplan (LAP 2024-2029) gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) beschlossen (Vorlage B 24/0291/2). Der Lärmaktionsplan 2024-2029 der Stadt Norderstedt wird hiermit bekannt gemacht und ist mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam.

Der Lärmaktionsplan sowie alle zugehörigen Dokumente stehen der Öffentlichkeit im Internet unter www.norderstedt.de/Lärmschutz zur Verfügung.

Für sachkundige Auskünfte steht Frau Zierleyn der Stadtverwaltung Norderstedt telefonisch unter der Rufnummer 040 / 53595-298 oder per E-Mail unter Laermschutz@norderstedt.de zur Verfügung.

Norderstedt, den 28.11.2024

Stadt Norderstedt

gez.

Katrin Schmieder

Die Oberbürgermeisterin

28.11.2024