Ich bin verhindert - was nun?
Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder zur Entgegennahme des Wahlscheins vorgelegt wird.
Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Von einer Vollmacht zur Abholung der Unterlagen kann die bevollmächtigte Person nur Gebrauch machen, wenn sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich natürlich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Bis wann können Sie einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragen?
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr im Rathaus in der Wahlzentrale (Zimmer 045 im Erdgeschoss) beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.