Hinweise zur Strauchwerkabholung in der Stadt Norderstedt
Mittwoch, 11. Oktober 2023
Norderstedt. Jetzt im Oktober findet in Norderstedt die Abfuhr von sperrigem Strauchgut statt. Das Betriebsamt der Stadt Norderstedt holt sperriges Strauchgut, das sich nicht problemlos im eigenen Garten kompostieren und auch nicht in der Biotonne entsorgen lässt, gebührenfrei zur fachgerechten Entsorgung ab. Die Termine für die jeweilige Straße finden die Bürger*innen im Abfallkalender und in der Abfall-App des Betriebsamtes.
Zusätzlich können Norderstedter*innen auf dem Wertstoffhof an der Friedrich-Ebert-Straße 76 bis zu zwei Kubikmeter sperriges Strauchgut pro Monat und Haushalt kostenfrei abgeben. Ein Personalausweis oder ein anderer Ausweis mit Meldebestätigung müssen hierfür mitgebracht werden. Der besondere Service zur kostenfreien Abholung und kostenfreien Abgabe am Wertstoffhof gilt ausschließlich für sperriges Strauchgut.
Was wird abgeholt?
Mitgenommen wird nur Strauchgut von mindestens 50 Zentimetern bis maximal 1,50 Meter Länge. Die Bündel müssen so gestaltet sein, so dass die Mitarbeitenden des Betriebsamtes diese ohne Probleme ins Sammelfahrzeug verladen können. Schnüre, die zum Zusammenbinden verwendet werden, müssen kompostierbar sein. Heckenschnitt, Laub, Wurzelballen gehören nicht zum sperrigen Strauchgut.
Wann wird abgeholt?
Das Strauchgut muss bis 6 Uhr morgens am Abholtag gut zugänglich bereitgelegt werden. Frühestens darf es am Vorabend an den Straßenrand gelegt werden. In einigen Straßenzügen lag das Strauchgut in der Vergangenheit bereits wesentlich früher zur Abholung bereit. Das ist aus Naturschutzgründen verboten: Länger liegende Strauchhaufen werden gern von Kleintieren wie Igeln als Unterschlupf genutzt. Die Tiere werden dann häufig bei der Verladung des Strauchguts in das Fahrzeug nicht bemerkt und kommen zu Schaden.
Was gilt es noch zu beachten?
Die Bündel müssen gut sichtbar am Rand der befahrbaren Straße vor dem Grundstück zur Abholung bereitgelegt werden. Verkehrsteilnehmer*innen beziehungsweise Fahrzeugführer*innen dürfen nicht behindert werden.
Wichtig für die Abgabe auf dem Wertstoffhof
Genau wie bei der Straßenabholung, gilt die kostenfreie Abgabe auf dem Wertstoffhof ausschließlich für sperriges Strauchgut und nur für Norderstedter Haushalte. Das Strauchwerk sollte nicht aus Gründen des besseren Transports zu sehr zerkleinert werden: Kleingeschnittene Sträucher und ähnliches werden nur gegen Gebühr entgegengenommen.
Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter www.betriebsamt-norderstedt.de.