Herbstlaub auf Straßen und Wegen: Was Grundstückseigentümer*innen in Norderstedt beachten müssen
Dienstag, 15. November 2022
Norderstedt. Damit die Sicherheit im Straßenverkehr, auf Rad- und Gehwegen sichergestellt ist, müssen Straßen und Wege regelmäßig vom Laub befreit werden. Seitenstreifen, Gehwege und Radwege und gegebenenfalls Parkplätze, Rinnsteine und Fahrbahnen müssen generell „nach Bedarf“, mindestens jedoch einmal im Monat gereinigt werden. Falls mehr Schmutz anfällt, müssen die Reinigungsabstände dementsprechend angepasst werden. Vor allem im Herbst, wenn das Laub teils in großer Menge von den Bäumen fällt, kann unter Umständen eine häufigere Reinigung nötig sein.
Die Mitarbeiter*innen des Betriebsamtes der Stadt Norderstedt übernehmen aktuell wieder die Reinigung und damit die Laubabfuhr überall dort, wo die Reinigungspflicht nicht ausdrücklich auf die Grundstückseigentümer*innen übertragen worden ist. In welchen Straßen Anlieger*innen für die Reinigung zuständig sind, steht im Internet unter www.norderstedt.de, Stichwort „Straßenreinigungssatzung“. Weitere Auskünfte hierzu erteilen auch die Mitarbeitenden des Betriebsamtes unter Telefon 040/535 95 727.
Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Radwege müssen grundsätzlich von den Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke gereinigt und von Laub befreit werden. Zusätzlich müssen die Anlieger*innen entlang vieler Straßen diese bis zur Fahrbahnmitte säubern. In diesem Fall schließt die Reinigungspflicht auch Kfz-Stellplätze mit ein. Wichtig: Das Laub und der Unrat dürfen nicht auf die Fahrbahn oder in die Sielabläufe gefegt werden. Dies aus einem wichtigen Grund: Durch verstopfte Sielabläufe können bei Starkregenfällen (lokal) Überflutungen entstehen.
Die Einhaltung der Reinigungspflichten wird von Wegewarten der Stadt regelmäßig kontrolliert. An vielen größeren Straßen übernimmt das Betriebsamt der Stadt Norderstedt ganzjährig die Reinigung der Fahrbahnen für die Bürger*innen. Dafür werden Großkehr- als auch Kleinkehr-Maschinen eingesetzt. Das Betriebsamt benutzt zudem elektronisch betriebene lärmgeminderte „Laubpuster“, um Wege an Grünflächen und Spielplätzen zu säubern.