Sprungziele
Inhalt

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Notunterkünfte der Stadt Norderstedt

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 58), zuletzt geändert Art. 1 Ges. v. 24.05.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 404), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 01.10.2024 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Änderung der Satzung
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird der Betrag „478,67 €“ durch „552,05 €“ ersetzt und „Betriebskosten nach Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung“ wird durch „Betriebskosten nach § 27 der II. Berechnungsverordnung“ ersetzt.
b) In Abs. 2 Satz 1 wird „Betriebskosten nach Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung)“ wird durch „Betriebskosten nach § 27 der II. Berechnungsverordnung“ ersetzt. Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen.
c) In Abs. 4 Satz 2 wird der Betrag „7,50 €“ durch „15,00 €“ ersetzt.
d) In Abs. 5 wird die Zahl „10“ durch „25“ ersetzt.


2. § 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 wird „§ 2 Abs. 2 Satz 1“ durch „§ 2 Abs. 3“ ersetzt.


3. § 5 erhält folgende Fassung:
„Auf Antrag kann im Einzelfall die festgesetzte Benutzungsgebühr, soweit sie eine unbillige Härte bedeutet, ermäßigt oder ganz oder teilweise erlassen werden.“
Die bisherigen Absätze 1, 2, 3 und 5 werden ersatzlos gestrichen.


§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.


Norderstedt, den 04.11.2024


Stadt Norderstedt
gez.
Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin

04.11.2024