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Der Antrag

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnhäusern, die sich innerhalb des freiwilligen Förderungsgebietes „8++“ befinden. Die förderungsberechtigten Straßenzüge finden Sie im abgebildeten Straßenverzeichnis. Die genannten Ansprechpartner geben dazu gerne Auskunft. Der Antrag ist schriftlich bei der Stadt Norderstedt mit dem beiliegendem Antragsformular und den dazugehörigen Anlagen einzureichen. Der Antrag ist bis zum 31.12.2019 zu stellen. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Zentralbereich Umwelt der Flughafen Hamburg GmbH und der Stadt Norderstedt. Wir beraten Sie gerne.