Unter dem Begriff Datenschutz versteht man den Schutz der personenbezogenen Daten von natürlichen Personen, sprich Menschen.
Grundlage ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Jeden. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das sog. allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz.
Durch die Stadtverwaltung Norderstedt werden viele personenbezogene Daten im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung verarbeitet. Die personenbezogenen Daten dürfen nicht ohne Rechtsgrundlage oder die ausdrückliche Einverständniserklärung der Betroffenen verarbeitet werden. Wenn durch nichtrechtmäßige Datenverarbeitung die Menschen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, ist dies ein Fall für den Datenschutz.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Norderstedt überwacht und unterstützt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften der Stadtverwaltung. Er ist die Anlaufstelle für alle datenschutzrechtliche Fragen und Hinweise für die Datenverarbeitung der Stadtverwaltung.
Gesetzliche Regelungen
· Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Europäische Datenschutz-Grundverordnung
· Bundesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (BDSG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
· Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG)
· Datenschutzverordnung Schleswig-Holstein (DSVO)
www.datenschutzzentrum.de/dsvo
· Schul-Datenschutzverordnung Schleswig-Holstein
www.datenschutzzentrum.de/uploads/gesetze/schuldsvo.pdf
· Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein
www.datenschutzzentrum.de/gesetze/izg/
Informationen nach Artikel 12, 13 und 14 DS-GVO finden Sie hier
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte an:
Ansprechpartner
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Norderstedt
- Raum: 373
- Telefon: 040 - 535 95 379
- E-Mail: datenschutz@norderstedt.de
- Hinweis: Datenschutzbeauftragter
weitere Informationen
Aufsichtsbehörde
Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz ist die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz bei der Stadt Norderstedt.
Unabhängiges Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen
Holstenstr.98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988 1200
Telefax: 0431 988 1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Internet: https://datenschutzzentrum.de