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Damit Wege und Straßen sicher benutzt werden können: Stadt ruft zum Rückschnitt von Hecken auf

Dienstag, 9. Juli 2024

Norderstedt. Die Stadt Norderstedt erinnert alle Bürgerinnen und Bürger, Anliegerinnen und Anlieger, Eigentumsgemeinschaften und WoBau-Genossenschaften an die Notwendigkeit (und Verpflichtung), in Wege oder Straßen ragende Hecken rechtzeitig zu schneiden. Derzeit erreichen die Verwaltung einige Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern insbesondere von Fuß- und Radwegen darüber, dass Hecken weit in die Wege hineinwachsen. An bestimmten Stellen, so auch die Beobachtung der städtischen Wegewarte, ist die Benutzung der öffentlichen Wege mittlerweile schwierig bis unmöglich. Überhängende Äste und zu breit gewachsene Hecken können an Gehwegen und Straßen behindern und somit im schlechtesten Fall eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Die Stadt ruft die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer dazu auf, ihre Hecken und Sträucher entsprechend zurückzuschneiden, um eine freie und sichere Nutzung der Gehwege zu gewährleisten. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus der sogenannten Straßenreinigungssatzung. In dieser ist unter anderem auch festgelegt, dass ein Großteil der Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet ist, regelmäßig die Gehwege und andere Flächen vor ihren Grundstücken zu reinigen. Dies umfasst die Entfernung von Laub und Unrat sowie das Säubern der Gehwege von Fremdbewuchs. Wichtiger Hinweis zum Rückschnitt: Vorab sollte unbedingt nach Vogelnestern geschaut werden, die nicht entfernt oder beschädigt werden dürfen.

„Die gemeinsame Anstrengung von uns als Stadt und allen Bürgerinnen und Bürgern ist entscheidend, um unsere Stadt sauber, sicher und lebenswert zu halten“, sagt Torge Voß-Nemitz, Fachbereichsleiter Stadtpflege beim Betriebsamt der Stadt Norderstedt. „Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein jedes und jeder Einzelnen, die Reinigungs- und Rückschnittsaufgaben ernst zu nehmen und regelmäßig durchzuführen.“