Briefwahl
Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl ab dem 13.01.2025. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 22.02.2025, 15 Uhr, erteilt.
Sie können die Erteilung eines Wahlscheins persönlich bei Vorsprache (nicht telefonisch!), schriftlich, per E-Mail (wahlamt@norderstedt.de) oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Nutzen Sie auch gerne die elektronische Beantragung unter https://norderstedt.buergerportal.sh/buergerportal/details/dienste/ansicht/briefwahl-beantragen-6300
Einer anderen Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur mit einem unterschriebenen Wahlscheinantrag oder einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine digitale Beantragung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Dienstag, den 18.02.2025, 18.00 Uhr möglich ist. Hiermit möchten wir sichergehen, dass Ihre Briefwahlunterlagen auch rechtzeitig postalisch zugestellt werden können. Die persönliche Beantragung im Wahlamt bleibt davon unberührt und ist bis o.g. Termin möglich.
Achtung!
Erst mit dem Erhalt der Stimmzettel im Verlauf der ersten Februarwoche ist eine Zusendung von Briefwahlunterlagen bzw. die Nutzung der Möglichkeit „Briefwahl vor Ort“ im Rathaus möglich!