Bisherige Satzung behält ihre Gültigkeit: Abfallgebühren in Norderstedt bleiben zunächst unverändert
Freitag, 16. Dezember 2022
Norderstedt. Während der jüngsten Sitzung der Norderstedter Stadtvertretung stand unter anderem die Beratung über die künftigen Abfallgebühren in der Stadt Norderstedt auf der Tagesordnung. Die zum Beschluss vorgelegte Gebührenbedarfsrechnung Abfallwirtschaft, die im Grundsatz eine Erhöhung der Abfallgebühren beinhaltete, fand in der Stadtvertretersitzung keine Mehrheit. Das bedeutet, dass trotz gestiegener Entsorgungskosten die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Norderstedt zunächst nicht erhöht werden. Es gelten damit für die Bürger*innen weiterhin die Abfallgebühren wie in 2022.
Im November hatte der zuständige Fachausschuss die Notwendigkeit einer Anpassung der Abfallgebühren erkannt und beschlossen. Die Norderstedter*innen sollten sich möglichst frühzeitig darauf einstellen, dass unter Umständen in 2023 mehr Geld für die Abfallentsorgung aufgebracht werden muss: Daher verschickte das Betriebsamt jüngst mit der Verteilung der Abfallkalender an alle Haushalte auch eine Übersicht mit den veränderten Abfallgebühren. Diese Bürger*innen-Information ist nunmehr nicht mehr aktuell.
Das für die Abfallentsorgung im Bereich der Stadt Norderstedt zuständige Betriebsamt hatte die Abfallgebühren – wie es das Kommunalabgabengesetz vorsieht - kostendeckend kalkuliert. Dies kommt nun zunächst nicht zum Tragen.
Es bleibt die Entscheidung der Stadtvertreter*innen, ob es im Laufe des Jahres 2023 zu einer Anpassung der Abfallgebühren kommt beziehungsweise in welcher Form die Mehrkosten ausgeglichen werden sollen.