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Bewerbungsvoraussetzungen:

• Der Träger muss ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII sein

• Der Träger muss ein verschriftlichest Konzept zur Umsetzung der Flexiblen Straßensozialarbeit in Norderstedt einreichen

• Der Träger verfügt über ein Dokumentations- und Evaluationskonzept

• Der Träger verfügt über Kenntnisse der Sozialraumorientierung/Gemeinwesenarbeit

• Der Träger gibt eine schriftliche Erklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“

Technologie nach L. Ron Hubbard ab.

Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Bewerbungsvoraussetzungen.

Die Verwaltung des Jugendamtes trifft aufgrund begründeter Kriterien eine Vorauswahl von sich bewerbenden Interessenten. Die Entscheidung über die Ausgabe der Zuwendung zur Flexiblen Straßensozialarbeit in Norderstedt wird anschließend mit dem Jugendhilfeausschuss zusammen entschieden.