Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
Im Falle der Erstbeantragung außerdem:
- Personalausweis und
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde.
Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PaßG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Was sollte ich noch wissen?
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses muss gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.