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Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg"

Bebauungsplan Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg",
Gebiet: Südlich Heidbergstraße, westlich Pappelstieg, nördlich Buchenweg, östlich Altes Buckhörner Moor

Ergänzter Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 17.09.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg" in seinen Planungszielen zu ändern. Dieser ergänzte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 17.09.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg", die textlichen Festsetzungen und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit

vom 08.10.2026 bis 23.11.2026

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 –  18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Sicherung der Wohnnutzung
  • Erhaltung der vorhandenen städtebaulichen Struktur (einzeilige Bebauung)
  • Geschlossene Bauweise entlang des Buchenwegs
  • Offene Bauweise mit maximal 20 m langen Baukörpern entlang der Straßen Heidbergstraße, Pappelstieg und Altes Buckhörner Moor
  • Sicherung der bestehenden Grünstrukturen im Blockinnenbereich
  • Anordnung des ruhenden Verkehrs im vorderen Grundstücksbereich
  • Sicherung einer baulichen Entwicklung der Kirchengemeinde

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
  • zu Maßnahmen zur Lärmminderung
  • zu den Verkehrslärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebiets
  • zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen

 

Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • zur Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen und deren Zusammenfassung
  • zu örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet und deren Zusammenfassung
  • zur Untersuchung der Vorkommen von Fledermäusen im Stadtgebiet
  • zum Artenschutz: örtliche Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für das Stadtgebiet
  • zu Amphibien: Verbreitungsschwerpunkte, Beeinträchtigungen und schützende Maßnahmen im Stadtgebiet
  • zum Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Arten
  • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
  • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • zum Erhalt vorhandener Bäume

 

Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

  • zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
  • zu Grundwasserständen


Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte

 

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen: bioklimatisch belastete Siedlungsräume und kaltluftproduzierende Freiflächen im Stadtgebiet
  • zur Bestandsanalyse von Wärme- und Kältebedarfen im Stadtgebiet
  • zur Potenzialanalyse von erneuerbaren Wärme- und Stromquellen
  • zur Wärmewendenstrategie und Maßnahmenkatalog


Landschaft: Aussagen

  • zu örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet und deren Zusammenfassung


Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • keine Aussagen

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen sind ebenfalls veröffentlicht.

Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt veröffentlicht. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplans Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Norderstedt, den 01.10.2026

STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

gez. Katrin Schmieder

07.10.2026